Klausurhinweise
- Zugelassene Hilfsmittel für alle Klausuren unseres LehrstuhlsEinklappen
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	       	  - Nichtprogrammierbarer Taschenrechner 
 - Zeichen- und Schreibgerät
- Zugelassene eigene Formelsammlung (1 Blatt)Einklappen
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	       	  Für folgende Klausuren ist eine selbstständig maschinell oder per Hand erstellte Formelsammlung auf einem DIN A4 Blatt beidseitig beschrieben zugelassen: - Mechatronik I 
 - Mechatronik II
 - Elektrotechnik für Wirtschafsingenieure und Materialwissenschaftler
 - Elektrische Energietechnik
 - Elektrische und hybride Fahrzeugantriebe
 - Elektrizität und Magnetismus
 - Leistungselektronik (einzeln, nicht als Modulprüfung)
 - Betriebsverhalten elektrischer Maschinen (einzeln, nicht als Modulprüfung)
- Zugelassene eigene Formelsammlung (2 Blätter)Einklappen
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	       	  Für folgende Klausuren ist eine selbstständig maschinell oder per Hand erstellte Formelsammlung auf zwei DIN A4 Blättern jeweils beidseitig beschrieben zugelassen: - Modulprüfung Elektrische Komponente (Leistungselektronik + Elektrische Systeme im Kfz) 
 - Modulprüfung Leistungselektronik in der Energietechnik (Leistungselektronik + Elektrische Energietechnik II)
 - Modulprüfung Eletkrische Antriebe (Leistungselektronik + Betriebsverhalten elektrischer Maschinen)
- Weitere InformationenEinklappen
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	       	  Für die Prüfung „Elektrotechnologie für Juristinnen und Juristen“ ist keine eigene Formelsammlung zugelassen, da in der Klausurangabe alle notwendigen Formeln angegeben werden. Weitere (Fach-)Formelsammlungen, z.B. aus der Mathematik oder Physik sind nicht zugelassen. Bitte beachten Sie, dass nur das ausgeteilte Bearbeitungspapier verwendet werden darf. Bei etwaigen "Sonderansprüchen" bitte vor der Klausur (ca. 2 Wochen) Rücksprache mit dem Lehrstuhl halten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an folgenden Mitarbeiter: Herrn Dr.-Ing. Michael Gleißner 
 
	
	
	
	
		
		
			
				  
			
		
	
