Klausurhinweise
- Zugelassene Hilfsmittel für alle Klausuren unseres LehrstuhlsEinklappen
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- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
- Zeichen- und Schreibgerät - Zugelassene eigene Formelsammlung (1 Blatt)Einklappen
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Für folgende Klausuren ist eine selbstständig maschinell oder per Hand erstellte Formelsammlung auf einem DIN A4 Blatt beidseitig beschrieben zugelassen:
- Mechatronik I
- Mechatronik II
- Elektrotechnik für Wirtschafsingenieure und Materialwissenschaftler
- Elektrische Energietechnik
- Elektrische und hybride Fahrzeugantriebe - Zugelassene eigene Formelsammlung (2 Blätter)Einklappen
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Für folgende Klausuren ist eine selbstständig maschinell oder per Hand erstellte Formelsammlung auf zwei DIN A4 Blättern jeweils beidseitig beschrieben zugelassen:
- Modulprüfung Elektrische Komponente (Leistungselektronik + Elektrische Systeme im Kfz)
- Modulprüfung Leistungselektronik in der Energietechnik (Leistungselektronik + Elektrische Energietechnik II)
- Modulprüfung Eletkrische Antriebe (Leistungselektronik + Betriebsverhalten elektrischer Maschinen) - Weitere InformationenEinklappen
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Für die Prüfung „Elektrotechnologie für Juristinnen und Juristen“ ist keine eigene Formelsammlung zugelassen, da in der Klausurangabe alle notwendigen Formeln angegeben werden.
Weitere (Fach-)Formelsammlungen, z.B. aus der Mathematik oder Physik sind nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass nur das ausgeteilte Bearbeitungspapier verwendet werden darf.
Bei etwaigen "Sonderansprüchen" bitte vor der Klausur (ca. 2 Wochen) Rücksprache mit dem Lehrstuhl halten.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an folgenden Mitarbeiter: Herrn Dr.-Ing. Michael Gleißner